Wahlarzt
aller Kassen
Als Wahlarztpraxis aller Kassen erfolgt die Behandlung zunächst auf Privathonorarbasis. Die Honorarnote wird von Ihnen bezahlt. Bei erstattungsfähigen Leistungen kümmern wir uns gerne um die Einreichung bei Ihrem Krankenversicherungsträger. Bei größeren Behandlungen werden die zu erwartenden Kosten vorab besprochen.
Fragen
Wahlarzt & Kosten
Sie können unabhängig von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Termin vereinbaren. Die Behandlung erfolgt privat, anschließend kann je nach Leistung eine Rückerstattung durch Ihren Krankenversicherungsträger erfolgen.
Ja. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die zunächst direkt bezahlt wird.
Bei erstattungsfähigen Leistungen kümmern wir uns gerne um die Einreichung bei Ihrem Krankenversicherungsträger. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach Versicherungsträger und erbrachter Leistung.
Ja. Bei planbaren größeren Behandlungen werden Umfang und voraussichtliche Kosten vorab mit Ihnen besprochen.
Ja. Bei größeren chirurgischen oder zahnärztlichen Behandlungen kann vorab ein entsprechender Behandlungs- und Kostenplan erstellt werden.
Je nach Versicherungsvertrag kann eine private Zusatzversicherung einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Implantate, Kronen, Brücken und andere festsitzende Zahnersatzversorgungen sind in der Regel Privatleistungen und selbst zu bezahlen. Zuschüsse sind nur in seltenen medizinisch begründeten Sonderfällen möglich.
In der Regel nein. DVT-Aufnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit einer privat zu bezahlenden Implantatbehandlung, sind üblicherweise Privatleistungen und selbst zu bezahlen. Nur in seltenen medizinisch begründeten Sonderfällen kann ein Versicherungsträger einen Zuschuss vorsehen.
In der Regel nein. Zahnimplantate gehören grundsätzlich zu den Privatleistungen und sind selbst zu bezahlen. Eine Kostenübernahme beziehungsweise ein Zuschuss kommt nur in seltenen medizinisch begründeten Sonderfällen infrage.
Fragen zu Kosten und Rückerstattung?
Wenn Sie Fragen zur Abrechnung oder zur Einreichung Ihrer Honorarnote haben, hilft Ihnen unser Team gerne weiter.